Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH für den Online-Ticketshop der LOKOLINO Messe

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen der GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH (im Folgenden: GWG) gelten für Verträge über den Verkauf von Eintrittskarten (im Folgenden: Tickets) zur LOKOLINO Messe über den Online-Ticketshop der GWG.
  2. Veranstalter der LOKOLINO Messe ist die GWG selbst. Durch den Kauf eines Tickets kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen der Erwerberin / dem Erwerber (im Folgenden: Kunde) und der GWG zustande.
  3. Diese AGB gelten gegenüber natürlichen Personen (nachfolgend Privatpersonen genannt), gegenüber gewerblich handelnden Personen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend Unternehmen genannt.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Kunde gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er seiner persönlichen Daten sowie alle für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten korrekt und vollständig in die Bestellmasken des Online-Ticketshops eingibt und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abschickt.
  2. Der Vertrag kommt mit Bereitstellung des Tickets im Online-Ticketshop durch die GWG zustande. Der Kunde kann das Ticket selbst ausdrucken oder auf sein Mobiltelefon weiterleiten. Der Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung erfolgt ausschließlich mit dem ausgedruckten oder im Mobiltelefon des Kunden gespeicherten Ticket.
  3. Der Kunde erklärt durch die Absendung seines Angebots auch sein Einverständnis mit der Rechnungsstellung und – versendung auf elektronischem Weg. Ein Anspruch auf Rechnungsstellung in Papierform besteht nicht.

 

3 Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Die Preise für Tickets sind im Online-Ticketshop ersichtlich und in Euro angegeben. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise.
  2. Zur Abwicklung der Zahlung bedient sich die GWG externer Dienstleister. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahme. Die GWG behält sich vor, die angebotenen Zahlungsarten jederzeit zu ändern und/oder im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen.
  3. Zahlungen sind unverzüglich nach Vertragsschluss ohne jeden Abzug fällig; bei Zahlung auf Rechnung muss die Bezahlung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgt sein.

 

4 Datenschutz

  1. Soweit die GWG persönliche Daten von Kunden erhält, werden diese entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Externe Dienstleister und Vertragspartner, die im Auftrag der GWG persönliche Daten von Kunden nutzen (z.B. im Rahmen des Kartenverkaufs/Kartenvorverkaufs, zum Versand von Publikationen), sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  2. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der GWG, die unter https://www.lokolino.de/datenschutz bereitgestellt ist.

 

§ 5 Personalisierung und Weiterveräußerung

  1. Das Ticket wird nicht personalisiert erstellt. Anstelle der erwerbenden Person kann eine andere Person die Veranstaltung besuchen. Jedes Ticket ist nur für eine Person gültig.
  2. Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ohne vorherige Zustimmung der GWG ist unzulässig.

 

§ 6 Verbindlicher Kauf, Nichtbestehen eines Widerrufsrechts

  1. Für Eintrittskarten besteht kein Rückgabe- oder Erstattungsrecht, es sei denn, die Veranstaltung wird von der GWG abgesagt. In diesem Fall erhält der Kunde den Kaufpreis erstattet, wenn er sein entsprechendes Verlangen bis spätestens zwei Wochen nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungsbeginn geltend macht.
  2. Beim Verkauf von Eintrittskarten besteht für den Kunden (egal ob er Verbraucher oder Unternehmer ist) gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB.

 

§ 7 Höhere Gewalt, Absagen durch den Veranstalter

  1. Höhere Gewalt ist ein von außen auf das Vertragsverhältnis massiv einwirkendes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann. Höhere Gewalt berechtigt die Vertragsparteien zur Anpassung des Vertrags, und soweit dies unzumutbar ist, zum Rücktritt vom Vertrag. Der Rücktritt ist unverzüglich unter Angabe aller Umstände, welche die Unzumutbarkeit begründen, gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform zu erklären
  2. Der Veranstalter ist im Falle Höherer Gewalt zusätzlich berechtigt, die Veranstaltung ganz oder teilweise zu verschieben, zu verkür­zen, zu verlängern oder einzuschränken.
  3. Ist der Veranstalter im Falle Höherer Gewalt nicht in Lage, Besuchern uneingeschränkt Zugang zur Veranstaltung zu gewähren, ist er berechtigt, die Veranstaltung ganz oder teilweise mittels digitaler Ausstellungsformate durchzuführen (insbesondere Streaming, Hybride-Veranstaltung, Virtueller Rundgang, Online Viewing-Rooms etc.), soweit durch die geänderte Konzeption der Veranstaltung das Messe- und Ausstellungsangebot für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt ist.
  4. Die unter Absatz (2) und (3) genannten Anpassungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt, noch zur Minderung des Entgelts oder zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, es sei denn der Kunde ist Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
  5. Im Falle einer vollständigen Absage der Veranstaltung aufgrund Höherer Gewalt erstattet der Veranstalter den schon gezahlten Ticketpreis zurück. Weitergehende Ansprüche gegenüber der GWG bestehen nicht.

 

§ 8 Fotografieren, Recht am eigenen Bild

  1. Gewerbliche Bildaufnahmen jeder Art, insbesondere Fotografieren und Filmen / Videoaufnahmen, sind auf dem Veranstaltungsgelände nur Personen gestattet, die hierfür von der GWG zugelassen sind und einen von der GWG ausgestellten, gültigen Ausweis besitzen.
  2. Die GWG und – mit Zustimmung der GWG – die Presse und das Fernsehen sind berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Film- und Videoaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen unentgeltlich zu verwenden.
  3. Werden durch Mitarbeiter der GWG oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der LOKHALLE zur Berichterstattung über die LOKOINO Messe hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, welche die LOKHALLE betreten oder sich dort aufhalten, werden auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der LOKHALLE hingewiesen. Aufnahmen der Teilnehmer und Besucher der LOKOLINO Messe können nach Maßgabe von § 23 KunstUrhG veröffentlicht werden.

 

§ 10 Hausordnung, Hausrecht

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Hausordnung der GWG einzuhalten. Diese kann auf der Internetseite der LOKHALLE unter https://www.lokhalle.de/besucher/hausordnung eingesehen werden und wird Bestandteil des Vertrags.
  2. Die GWG oder ihre Bevollmächtigten (Personal, Sicherheits- und Ordnungsdienst oder beauftragte Dritte) üben das Hausrecht aus. Deren Anweisungen und Anordnungen ist Folge zu leisten.

 

§ 11 Haftung

  1. Bei eigenem grob fahrlässigen/vorsätzlichen Handeln der GWG oder bei grob fahrlässigem/vorsätzlichen Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die genannten gilt der Haftungsausschluss nicht. Gegenüber Unternehmen iSd. § 14 BGB beschränkt sich die Haftung der GWG in solchen Fällen jedoch auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung der GWG, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen entstehen.
  3. Die Haftung der GWG ist ausgeschlossen für Schäden, die durch unsachgemäße Mitwirkung oder eine unzureichende technische Ausstattung des Kunden im Zusammenhang mit an ihn elektronisch übermittelten Rechnungen entstehen.

 

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Göttingen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Falls eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein oder werden sollte oder eine notwendige Regelung nicht enthalten sollte, soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hierdurch nicht berührt werden. Die ungültigen oder undurchführbaren Bestimmungen sind zu ersetzen und die Lücke ist durch eine rechtlich gültige Bestimmung aufzufüllen, die den Absichten der Parteien soweit wie möglich entspricht bzw. den Absichten der Parteien im Hinblick auf das Ziel und den Zweck dieses Vertrages entsprochen hätte, wenn sie diese Lücke erkannt hätten.
  2. Die GWG ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Online- Streitbeilegung ist erreichbar unter www.ec.europa.eu/consumers/odr.

 

GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH, Juni 2023